Die Erfolgsaussichten für den Patienten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Arzthaftungsrecht erfahrene Rechtsanwälte können hierzu Auskunft geben.
Alles in allem ist jedoch gut abzuwägen, ob zunächst die Gutachter- und Schlichtungsstelle angerufen werden oder sofort Klage erhoben werden soll. Auch für diejenigen Patienten, die rechtsschutzversichert sind, kann die Einschaltung der Gutachterkommission von Vorteil sein. Denn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung kann schon in Anbetracht der oft über viele Jahre dauernden Gerichtsverfahren sinnvoll sein. Eine außergerichtliche Schadensregulierung bietet dem Patienten die Chance, in einem relativ überschaubaren Zeitraum zu einem Schadensersatz zu gelangen. Nicht zu unterschätzen sind auch die psychischen Belastungen des Patienten in einem Gerichtsverfahren. Dies bliebe ihm im vorgerichtlichen Bereich erspart, da die Argumentation der Gegenseite im Schlichtungsverfahren relativ sachlich bleibt, während im Prozess um jedes Detail kontrovers gestritten und der Patient zusätzlich psychisch belastet wird.
Der außergerichtliche Vergleich birgt jedoch das Risiko, dass der Arzt/Versicherer bestrebt sein wird, den Behandlungsfehler herunterzuspielen und einen zu niedrigen Pauschalbetrag anbietet. Insbesondere ist daher im Hinblick auf künftige Ansprüche große Vorsicht geboten. Außerdem ist bei einem außergerichtlichen Vergleich der Weg zu einer gerichtlichen Klärung, insbesondere zur späteren Berufung und Revision abgeschnitten. Auch die Gefahr der Verjährung ist nicht zu unterschätzen, die bei sofortiger Klageerhebung nicht besteht.
Die Einschaltung der Gutachter- und Schlichtungsstelle vor Klageerhebung hat also sowohl Vor- als auch Nachteile und ist daher eine Frage des Einzelfalls. In jedem Falle sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts versiert ist und über einige Erfahrungen verfügt. Er sollte nicht nur über juristische Fachkenntnisse sondern auch über die Bereitschaft, sich in medizinische Fragestellungen einzuarbeiten, verfügen. Das Arzthaftungsrecht ist eines des schwierigsten Rechtsgebiete und erfordert neben juristischen und medizinischen Kenntnissen auch ein gehöriges Maß an Einfühlungsvermögen.
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Rechtsanwältin Dr. Solveig Meier Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Die Erfolgsaussichten für den Patienten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Arzthaftungsrecht erfahrene Rechtsanwälte können hierzu Auskunft geben.
Alles in allem ist jedoch gut abzuwägen, ob zunächst die Gutachter- und Schlichtungsstelle angerufen werden oder sofort Klage erhoben werden soll. Auch für diejenigen Patienten, die rechtsschutzversichert sind, kann die Einschaltung der Gutachterkommission von Vorteil sein. Denn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung kann schon in Anbetracht der oft über viele Jahre dauernden Gerichtsverfahren sinnvoll sein. Eine außergerichtliche Schadensregulierung bietet dem Patienten die Chance, in einem relativ überschaubaren Zeitraum zu einem Schadensersatz zu gelangen. Nicht zu unterschätzen sind auch die psychischen Belastungen des Patienten in einem Gerichtsverfahren. Dies bliebe ihm im vorgerichtlichen Bereich erspart, da die Argumentation der Gegenseite im Schlichtungsverfahren relativ sachlich bleibt, während im Prozess um jedes Detail kontrovers gestritten und der Patient zusätzlich psychisch belastet wird.
Der außergerichtliche Vergleich birgt jedoch das Risiko, dass der Arzt/Versicherer bestrebt sein wird, den Behandlungsfehler herunterzuspielen und einen zu niedrigen Pauschalbetrag anbietet. Insbesondere ist daher im Hinblick auf künftige Ansprüche große Vorsicht geboten. Außerdem ist bei einem außergerichtlichen Vergleich der Weg zu einer gerichtlichen Klärung, insbesondere zur späteren Berufung und Revision abgeschnitten. Auch die Gefahr der Verjährung ist nicht zu unterschätzen, die bei sofortiger Klageerhebung nicht besteht.
Die Einschaltung der Gutachter- und Schlichtungsstelle vor Klageerhebung hat also sowohl Vor- als auch Nachteile und ist daher eine Frage des Einzelfalls. In jedem Falle sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts versiert ist und über einige Erfahrungen verfügt. Er sollte nicht nur über juristische Fachkenntnisse sondern auch über die Bereitschaft, sich in medizinische Fragestellungen einzuarbeiten, verfügen. Das Arzthaftungsrecht ist eines des schwierigsten Rechtsgebiete und erfordert neben juristischen und medizinischen Kenntnissen auch ein gehöriges Maß an Einfühlungsvermögen.
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