Internetrecht und Co.

Online - und Internetrecht

Die Begriffe Internetrecht oder Onlinerecht (teilweise auch Cyberlaw) scheinen etabliert zu sein. Doch was bedeutet diese Begriffe eigentlich, denn eine eigenes Rechtsgebiet als solches wird hiervon im Grunde nicht erfasst. Letztendlich ist dies ähnlich wie mit "Vertragsrecht", da hierunter verschiedenste Rechtsgebiete oder Vertragstypen fallen, die vollkommen unterschiedliche Kenntnisse notwendig machen. Das Internetrecht ist somit ein Sammelbegriff für alle wesentlichen Rechtsbereiche, die typischerweise bei Nutzung des Internet tangiert werden. Hierzu zählen insbesondere das

1. Wettbewerbsrecht,
2. Urheberrecht,
3. Marken- und Kennzeichenrecht,
4. Kauf- und Fernabsatzrecht und
5. sonstiges aus Straf- und Zivilrecht

Über den nachfolgenden Link stellen wir aktuelle Beiträge bereit zu diesem interessanten Rechtsfeld:


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Marcus Gutzeit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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