Aufhebungsvertrag
F. Aufhebungsvertrag
Die Arbeitsparteien können das Arbeitsverhältnis (AV) bzw. den Arbeitsvertrag aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§§ 241, 311 BGB) auch einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Für den Vertragsabschluss gelten unter anderem die allgemeinen Grundsätze für die Abgabe von Willenserklärungen §§ 116 ff BGB, mit den Besonderheiten, die sich aus dem AV ergeben. Vom Aufhebungsvertrag ist der Abwicklungsvertrag zu unterscheiden, dem eine Kündigung vorausgegangen ist. Der Aufhebungsvertrag bedarf gem. § 623 BGB der Schriftform.
Grundsätzlich ist es zwar Aufgabe des AN s, sich vor Abschluss eines Vertrages, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen (Arbeitslosengeld und betriebliche Altersversorgung) dieses Schrittes Klarheit zu verschaffen.
Den AG können bei Beendigung des AV durch Aufhebungsvertrag aber besondere Aufklärungs- und Belehrungspflichten treffen. Insbesondere gilt dies für die betriebliche Altersversorgung. Hinsichtlich sozialversicherungsrechtlicher Folgen gilt dies dann, wenn die Aufhebung des AV vom AG veranlasst wird oder für den AG erkennbar ist, dass sich der AN nicht über die Folgen und Tragweite seiner Handlung im klaren ist.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat nicht unerhebliche sozialversicherungsrechtliche Folgen für den AN. Wegen der Beendigung des AV kann gem. § 144 SGB III eine Sperrfrist eintreten.
Ferner können etwaige Abfindungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, § 143 a SGB III, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet wurde
Die Abfindung ist im Rahmen des § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Falls eine Zusammenballung vorliegt, kann die Abfindung nach §§ 24, 34 EStG steuerlich begünstigt sein.
Beispiel
Ein Aufhebungsvertrag könnte beispielsweise wie folgt aussehen:
Aufhebungsvertrag
Zwischen ________________________________________________(im folgenden "Arbeitgeber")
und Frau/Herrn ___________________________________________(im folgenden "Arbeitnehmer")
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der am ________ abgeschlossene Arbeitsvertrag wird auf Veranlassen der Firma, jedoch im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.
Das Beschäftigungsverhältnis endet dabei unter Einhaltung der Kündigungsfrist mit Ablauf des________
Freistellung/Resturlaub
Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge von seinen vertraglichen Verpflichtungen unwiderruflich freigestellt.
Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung noch vorhandener Resturlaubsansprüche
Abfindung
Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz eine Sozialabfindung in Höhe von __________€
Die Abfindung wird in Höhe von _________€ netto, in Höhe des Restbetrages mit dem ermäßigten Steuersatz (§§ 24 EStG, 34 EStG) abgerechnet.
Die Abfindung wird mit dem letzten Monatsgehalt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Zeugnis
Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens _________ein qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt und im rechtlich zulässigen Rahmen Formulierungswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Verschwiegenheit/Wettbewerbsverbot
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflicht auch nach Vertragsende fortbesteht.
Wegen des Wettbewerbsverbots wird vollinhaltlich auf § _____ des Arbeitsvertrages vom ______ Bezug genommen.
Vorschüsse und Darlehen
Es besteht Einigkeit darüber, dass der noch bestehende Vorschuss in Höhe von _______ € mit der letzten Gehaltsabrechnung verrechnet wird. Das noch bestehende Arbeitgeberdarlehen wird auch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses weitergeführt.
Bezüglich der Einzelheiten der Rückführung sowie der nach Beendigung geltenden Zinsen wird auf die Darlehensvereinbarung vom _________Bezug genommen, die voll inhaltlich neben dieser Vereinbarung gilt.
Unterlagen
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bis spätestens ___________ folgende Unterlagen zu Händen ______________ zurückzugeben:
1. _______________
2. _______________
Dienstwagen
Das überlassene Dienstfahrzeug wird spätestens am _______ zurückgegeben. Hierüber wird ein gesondertes Übergabeprotokoll erstellt.
Versicherungen
Dem Arbeitnehmer wird das Recht eingeräumt, die für ihn unterhaltenen Versicherungen (______________________) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fortzuführen.
Der Arbeitnehmer wird sich diesbezüglich mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften ins Benehmen setzen.
Kündigungsschutzklage
Die vorsorglich eingelegte Kündigungsschutzklage vom __________ wird der Arbeitnehmer zurücknehmen.
Widerruf und Bedenkzeit
Der Arbeitnehmer verzichtet ausdrücklich auf Bedenkzeit sowie die Möglichkeit eines Widerrufs sowie auf Hinweise des Arbeitgebers auf mögliche arbeits-, steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen aus diesem.
Schlussformel
Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarung soll die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berühren.
Sollte sich der Arbeitnehmer bis zum _______ arbeitslos melden und hierdurch auf die Firma Erstattungsverpflichtungen zukommen, verpflichtet sich der Arbeitnehmer bereits jetzt, aus der Abfindung diejenigen Beträge an die Firma zurückzuerstatten, die diese an die BA zu erstatten hat.
Der Arbeitnehmer tritt zur Absicherung dieses Rückzahlungsanspruchs bereits jetzt seine Ansprüche auf Leistungen gegenüber dem Arbeitsamt bis zur Höhe des pfändbaren Anteils an die Firma ab. Die Firma nimmt diese Abtretung an.
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Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
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