Einleitung
I. Einleitung
Die Flut an arbeitsrechtlichen Vorschriften soll zu einem gerechten Interessenausgleich zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses (AV), also zwischen dem Arbeitnehmer (AN) und dem Arbeitgeber (AG), im Sinne einer Rechtssicherheit führen.
Bei einer schier unüberschaubaren Zahl an Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, etc. verliert man schnell den Überblick und wundert sich vor dem Arbeitsgericht nicht selten über Entscheidungen, die "so nicht im Arbeitsvertrag stehen" oder aber hinter denen ein anderer Wille der einen oder anderen Partei steht. Aus diesem Grund ist es erforderlich, sich bereits vor Abschluß eines Arbeitsverhältnisses über die Rechte und Pflichten, die nicht willkürlich vereinbar sind, Klarheit zu verschaffen. Bereits in der Einstellungsphase bestehen Rechte und Pflichten. Häufige Probleme ergeben sich bei der Kündigung des AV. Aber auch während das AV Bestand hat, werden zahlreiche Fehler (Urlaub, Überstunden, Vergütung, etc.) begangen, die von den Parteien oft erst vor dem Arbeitsgericht erkannt werden und dann AN oder AG in arge Bedrängnis führen können. Man sollte sich daher zu gegebener Zeit über seine Rechte und Pflichten informieren und bei einem Rechtskundigen Rat einholen.
Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich mit ausgewählten Schwierigkeiten von der Einstellung bis zur Auflösung des AV und sollen die Arbeitsparteien für häufig auftretende Probleme sensibilisieren. Im Einzelfall empfiehlt sich allerdings die Konsultation eines Rechtsanwalts, da die nachfolgenden Beispiele keine Allgemeingültigeit besitzen und es jeweils einer rechtlichen Einzelfallprüfung bedarf.
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